Aus Sicht des Berliner Antisemitismusbeauftragten Samuel Salzborn sollte ein AfD-Verbotsantrag nicht „nur aus dem Blickwinkel eines möglichen Scheiterns“ bewertet werden. „Es ist Teil der Demokratie, mit bestimmten Versuchen, die Demokratie zu schützen, auch rechtlich scheitern zu können“, sagt Salzborn dem RedaktionNetzwerk Deutschland. Er fügte hinzu: „Wir haben eine Gewaltenteilung. Wenn ein Gericht am Ende die Erkenntnisse anders bewertet als eine Regierung oder ein Parlament als Antragsteller, dann wird man damit leben müssen.“
AfD-Verbotsverfahren: Politik sollte nicht zögern
Angesichts des Zögerns zu einer Antragstellung sprach Salzborn von einer „Form von Lähmung in der politischen Auseinandersetzung“. „Aber der Radikalisierungsprozess der AfD in Richtung Rechtsextremismus ist deutlich zu vernehmen.“ Einen Antrag für ein Verbot der AfD müssten Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung stellen.