Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) sieht trotz der Einstufung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ keine Grundlage für ein Parteiverbot. „Entscheidend vor Gericht ist wieder die trockene, juristische Bewertung“, sagte Schuster im Interview mit der Berliner „taz“ (Mittwoch): „Und da gilt: Die problematischen Gruppierungen sind aufgelöst, die problematischen Mitglieder werden rausgeworfen.“
Die Einstufung der Partei als „gesichert rechtsextremistisch“ und ein Verbotsverfahren seien „zwei völlig verschiedene Dinge“. „Die Latte für ein Verbot liegt weit höher“, sagte Schuster. Er könne deshalb „den Furor nicht nachvollziehen, mit dem viele jetzt ein Verbotsverfahren fordern.“ Denn für ein erfolgreiches Verbot der Partei müssten mehrere Voraussetzungen erfüllt sein.
Vor allem der Nachweis des „kämpferisch-aggressiven Vorgehens in Wort und Tat, um demokratische Organe zu beseitigen“, dürfte Schuster zufolge schwer zu führen sein. Dies lasse sich bisher nicht so einfach belegen.
„Wir haben ja gesehen, wie penibel bisher die Verfahren zu den Einstufungen vor Gericht verhandelt wurden, auch in den Ländern“, sagte Schuster. Da müsse sehr akkurates Material vorgelegt werden.
Auf die Frage, ob Beamte mit AfD-Mitgliedschaft jetzt überprüft werden, sagte der Innenminister: „Dienstherren kennen aus guten Gründen die Parteimitgliedschaft ihrer Beschäftigten nicht.“ Eine reine Mitgliedschaft sei nicht ausreichend für die Annahme eines Dienstvergehens. Eine „anlasslose Gesinnungsprüfung oder einen neuen Radikalenerlass“ werde es in Sachsen nicht geben.