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Sachsen-Anhalt will Windräder im Wald zulassen

Sachsen-Anhalt will das Verbot zum Aufstellen von Windrädern in Waldgebieten abschaffen. Das Landeskabinett habe am Dienstag einem entsprechenden Gesetzentwurf zugestimmt, teilte Forstminister Sven Schulze (CDU) in Magdeburg mit.

Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom September 2022, mit welcher der generelle Ausschluss von Windenergieanlagen auf Waldflächen im Thüringer Landeswaldgesetz für verfassungswidrig erklärt wurde. Sachsen-Anhalt sei verpflichtet, seine Rechtslage an das Urteil anzupassen, betonte der Forstminister.

„Diese Gesetzesänderung bedeutet jedoch nicht, dass in sämtlichen Waldteilen uneingeschränkt Windkraftanlagen errichtet werden dürfen“, sagte Schulze. Die Entscheidung, wo Windräder gebaut würden, liege bei den regionalen Planungsgemeinschaften. Zuständig seien die Landkreise als untere Immissionsschutzbehörden.

Ziel sei nicht, Wälder abzuholzen und an deren Stelle Windräder aufzustellen, betonte Schulze. Stattdessen könne in Einzelfällen auf Kalamitätsflächen, also stark geschädigte Gebiete, zurückgegriffen werden.

Bei der Genehmigung neuer Windkraftanlagen müssten auch die Ängste und die Argumente der Kritiker einbezogen werden, sagte der Minister. Er verwies auf die Vorgabe des Windenergieflächenbedarfsgesetzes, bis zum Jahr 2032 insgesamt zwei Prozent der Fläche Deutschlands für Windenergie auszuweisen. Durch die Entscheidung der Landesregierung werde es jedoch keinen Wildwuchs an Windrädern geben, sagte Schulze weiter.