Sachsen-Anhalt will das Verbot zum Aufstellen von Windrädern in Waldgebieten abschaffen. Das Landeskabinett habe am Dienstag einem entsprechenden Gesetzentwurf zugestimmt, teilte Forstminister Sven Schulze (CDU) in Magdeburg mit.
Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom September 2022, mit welcher der generelle Ausschluss von Windenergieanlagen auf Waldflächen im Thüringer Landeswaldgesetz für verfassungswidrig erklärt wurde. Sachsen-Anhalt sei verpflichtet, seine Rechtslage an das Urteil anzupassen, betonte der Forstminister.
„Diese Gesetzesänderung bedeutet jedoch nicht, dass in sämtlichen Waldteilen uneingeschränkt Windkraftanlagen errichtet werden dürfen“, sagte Schulze. Die Entscheidung, wo Windräder gebaut würden, liege bei den regionalen Planungsgemeinschaften. Zuständig seien die Landkreise als untere Immissionsschutzbehörden.
Ziel sei nicht, Wälder abzuholzen und an deren Stelle Windräder aufzustellen, betonte Schulze. Stattdessen könne in Einzelfällen auf Kalamitätsflächen, also stark geschädigte Gebiete, zurückgegriffen werden.