Die Arbeitskammer des Saarlandes fordert von der Politik in Deutschland, Frankreich, Luxemburg und Belgien, Grenzgängern und ihren Unternehmen die Arbeit von Zuhause aus zu erleichtern. „Während im Bereich des Sozialversicherungsrechts Fortschritte hinsichtlich der grenzüberschreitenden Telearbeit erzielt wurden, gibt es im Steuerrecht noch offene Fragen“, erklärte die zur Kammer gehörende „Task Force Grenzgänger 3.0 der Großregion“ am Montag in Saarbrücken. Wenn ein im Ausland angestellter Arbeitnehmer etwa aus dem Homeoffice im Heimatstaat arbeitet, könne eine neue Betriebsstätte entstehen. Die Taskforce hatte ein Rechtsgutachten erstellt.
Es fehle eine einheitliche Begriffsdefinition für Betriebsstätte, kritisierte die Expertinnengruppe. Generell könne sie durch eine feste Geschäftseinrichtung oder das Tätigwerden eines abhängigen ständigen Vertreters gegründet werden. Während die Expertinnen und Experten das Risiko für den ersten Fall bei Telearbeit als gering einschätzen, sehe das bei einem ständigen Vertreter anders aus. Da Unternehmen das Risiko einer Betriebsstättengründung im Wohnsitzstaat des Grenzgängers und damit etwa die Abführung von Körperschaftssteuer oder Gewerbesteuer befürchteten, schränkten sie Telearbeit ein oder ermöglichten sie gar nicht erst.
Die Arbeitskammer-Geschäftsführerin Beatrice Zeiger forderte eine einheitliche Definition des Begriffs Betriebsstätte. „Und es braucht eine einheitliche Regelung, ob und unter welchen Voraussetzungen durch die grenzüberschreitende Telearbeit eine Betriebsstätte begründet wird“, sagte sie. Dies könnte bis zu einer möglichen Regelung auf Ebene der Europäischen Union oder der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zunächst durch bilaterale Abkommen geschehen, wie etwa zwischen Belgien und den Niederlanden im Dezember 2023.
„Hier sind die einzelnen Staaten der Großregion und damit auch die saarländische Landesregierung gefordert, tätig zu werden und sich dafür einzusetzen, dass die grenzüberschreitende Telearbeit erleichtert wird“, forderte Zeiger. Zudem wirbt die Taskforce für sogenannte One Stop Shops in jedem Mitgliedsstaat, die die Funktionen einer Beratungs- und Informationsstelle und einer Antragsstelle für Unternehmen übernehmen. „Das würde die bürokratischen Abläufe erheblich erleichtern“, betonte Zeiger.
In der Arbeitskammer des Saarlandes sind alle sozialversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer sowie Minijobber, Arbeitssuchende und Auszubildende automatisch Mitglied. Sie berät und bildet ihre Mitglieder, gibt Stellungnahmen an die Politik und forscht. Die „Task Force Grenzgänger“ ist seit Juli 2021 in der Arbeitskammer angesiedelt. Ursprünglich wurde sie im Januar 2011 mit EU-Mitteln gegründet. Zu den Projektpartnern gehören unter anderem die saarländische Staatskanzlei, das luxemburgische Arbeitsministerium und die Region Grand Est.