Hat er nun auf sein Amt verzichtet oder nicht? Ein Pfarrer außer Dienst liegt darüber im Clinch mit seinem Bischof. Nun gibt es dazu eine Antwort aus Rom. Sie spricht nicht für die Version des Pfarrers.
Im Streit um die Zukunft eines nicht mehr im Dienst stehenden Pfarrers in Niederbayern weiß der Passauer Bischof Stefan Oster die Kirchenleitung in Rom hinter sich. Der Amtsverzicht des Pfarrers ist kirchenrechtlich gültig, wie die Passauer Bistumsleitung auf ihrer Internetseite mitteilt. Der Geistliche habe bestritten, zurückgetreten zu sein, und eine Änderung des bischöflichen Dekrets beantragt. Dabei habe er aber nicht den vorgeschriebenen Rechtsweg beschritten. Dies hätten die zuständigen Stellen im Vatikan nun mitgeteilt.
Gegen den Mann gibt es bisher ungeklärte Vorwürfe von Grenzverletzungen im Zusammenhang mit seiner Jugendarbeit. Dabei steht unter anderem Alkoholmissbrauch im Raum. Zugleich erfährt er aus seiner bisherigen Gemeinde weiter öffentlichkeitswirksame Unterstützung.
Der Geistliche weist das ihm zur Last gelegte Fehlverhalten von sich und hat dies zuletzt vor wenigen Tagen in einem Zeitungsinterview bekräftigt. Insbesondere bestritt er die Darstellung des Bistums, er habe seinen Rücktritt selbst erklärt. “Ich bin nicht zurückgetreten. Es gab Gespräche, in denen ein freiwilliger und zeitweiser Rückzug diskutiert wurde, aus Verantwortung gegenüber der Gemeinde. Doch ich konnte und wollte keine Erklärung abgeben, die eine Schuld eingestanden hätte, die ich nicht auf mich nehmen kann”, sagte er.
Bei einer Demonstration vor dem Passauer Dom bekundeten vor sechs Wochen rund 1.000 Menschen ihre Solidarität mit dem Geistlichen. Zuletzt forderten mehrere Dutzend Eltern und Ministranten in einem Offenen Brief an Bischof Stefan Oster seine Wiedereinsetzung.
Für den Geistlichen sind inzwischen mehrere zivil- und strafrechtliche Rechtsbeistände tätig. Beim Landgericht Passau ließ er eine Einstweilige Verfügung gegen das Bistum beantragen. Das Bistum sollte mehrere Aussagen unterlassen, die es im Zusammenhang mit dem Vorgang getätigt hatte.
Landgerichtspräsidentin Gisela Schwack sagte der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA), die zuständige Kammer habe diesen Antrag am Montag “wegen fehlender Dringlichkeit der Sache als unbegründet zurückgewiesen”. Über einen womöglich bestehenden Unterlassungsanspruch sei damit aber nicht entschieden. Dazu müsste der Pfarrer Klage einreichen. Auch gegen den Beschluss vom Montag könne er noch Rechtsmittel einlegen.
Ob es strafrechtliche Ermittlungen gegen den Priester geben wird, ist weiter unklar. Bei der Staatsanwaltschaft Passau hieß es dazu bisher stets, es lägen keine Anhaltspunkte für einen Anfangsverdacht vor. Bisher hat die Anklagebehörde jedoch auch auf mehrere Anfragen hin nicht mitgeteilt, dass die Vorermittlungen eingestellt seien.