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Römische Kurie

Der Begriff Kurie bezeichnete im Römischen Reich den Versammlungsort des Senats. Von dort in die katholische Kirche hatte der Name keinen weiten Weg – zumindest nicht räumlich.

Die Römische Kurie ist die Gesamtheit der Behörden und Gerichte, die der Papst zum Regieren der Weltkirche nutzt. Dazu gehören das Staatssekretariat, Gerichtshöfe, Dikasterien und Kommissionen.

Seit der Kurienreform 1967 unter Papst Paul VI. hatte das Staatssekretariat den Vorrang unter den Kurienbehörden. Für neue Aufgaben schuf er weitere Sekretariate und Räte, etwa für Ökumene, für Familie und für die Laien. 1988 vereinfachte Johannes Paul II. die Organisation. Seitdem gab es neben dem Staatssekretariat 9 Kongregationen, 3 Gerichtshöfe und 13 Räte für den Dienst der Kirche in der Welt.

Papst Franziskus fasste in der Kurienverfassung “Praedicate Evangelium” vom Juni 2022 mehrere Räte und Kommissionen in “Dikasterien” zusammen. Es entstand eine Behörde für “den Dienst an der ganzheitlichen Entwicklung des Menschen”, eine für “die Laien, die Familie und das Leben” sowie ein Dikasterium, das die Vatikan-Medien und die Kommunikation bündelt. Alle Räte und Kongregationen wurden zudem in “Dikasterien” umbenannt. Zugleich verfügte er, dass auch Laien an deren Spitze werden können.