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Robra begrüßt neue Schiedsstelle für NS-Raubkunst

Sachsen-Anhalts Staatskanzlei-Chef Rainer Robra (CDU) begrüßt das Abkommen über die Einrichtung einer Schiedsgerichtsbarkeit für NS-Raubgut. Im Rahmen eines Spitzengesprächs der Kultusministerkonferenz in Berlin haben Bund, Länder und kommunale Spitzenverbände vereinbart, eine entsprechende Schiedsstelle beim Deutschen Zentrum Kulturgutverluste in Magdeburg einzurichten, teilte die Staatskanzlei am Mittwoch in Magdeburg mit. Mit dem Abkommen soll die bereits bestehende Beratende Kommission weiterentwickelt werden, hieß es.

Robra sprach von einem wichtigen Schritt bei der Suche nach fairen und gerechten Lösungen von NS-Raubgut. „Die Aufarbeitung des historischen Unrechts der NS-Herrschaft hat auch 80 Jahre nach Kriegsende nichts von ihrer Dringlichkeit verloren“, betonte er. Sachsen-Anhalt habe die Provenienzforschung, die sich mit der Herkunft und den Besitzverhältnissen von Kunstwerken beschäftigt, in den Museen des Landes systematisch gestärkt.

Die Reform habe das Ziel, die Rückgabe von NS-Raubgut zu vereinfachen und zu verbessern, hieß es. Sie beinhaltet die Möglichkeit für Antragsberechtigte, die Schiedsstelle einseitig anzurufen. Außerdem soll sie größere Rechtssicherheit durch eine Verbindlichkeit der Entscheidungen der Schiedsgerichte schaffen. Die neue Schiedsgerichtsbarkeit NS-Raubgut soll den Angaben zufolge ihre Arbeit noch in diesem Jahr aufnehmen.

Das von zum 1. Januar 2015 gegründete Deutsche Zentrum Kulturgutverluste ist zentraler Ansprechpartner zu Fragen unrechtmäßig entzogenen Kulturguts, etwa aus der NS- oder Kolonialzeit.