Rheinland-Pfalz will mit einer Reform der Härtefallkommission die Zahl von Anträgen auf humanitäres Aufenthaltsrecht weiter reduzieren. Ein am Donnerstag von Integrationsministerin Katharina Binz (Grüne) im zuständigen Landtagsausschuss vorgestellter Entwurf sieht unter anderem eine Ausweitung von Ausschlussgründen vor, in denen grundsätzlich keine Härtefallanträge mehr entgegengenommen werden.
So sollen in der geplanten Fassung der Verordnung Anträge „zwingend“ von einer Behandlung ausgeschlossen werden, wenn „lediglich Gründe vorgetragen werden, die ausschließlich in einem asyl- oder ausländerrechtlichen Verfahren geprüft werden können“. In bestimmten Fallkonstellationen solle zudem nicht mehr die komplette 12-köpfige Kommission über Anträge beraten, sondern eine „Kleine Besetzung“ mit lediglich drei Mitgliedern entscheiden, ob ein eigentlich unzulässiger Antrag ausnahmsweise doch für die Behandlung in großer Runde zugelassen wird.
Auch die Zusammensetzung der Kommission solle geändert werden, teilte Binz mit. So sollen die Kommunalverbände künftig nur noch zwei statt bisher drei Vertreter entsenden. Im Gegenzug werden künftig die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Beiräte für Migration und Integration und ein Mitglied mit „medizinischem Sachverstand“ dem Gremium angehören.
Die Härtefallkommission, der auch Vertreter der Landesregierung, die Bürgerbeauftragte sowie Kirchen, Wohlfahrtsverbände und Flüchtlingshilfe angehören, kann ausreisepflichtigen Ausländern in eng umrissenen Ausnahmefällen zu einem humanitären Aufenthaltsrecht verhelfen. Typische Fälle zur Vorlage sind beispielsweise schwer erkrankte oder traumatisierte Flüchtlinge, die wegen mangelnden eigenen Einkommens nicht unter gesetzliche Bleiberechtsregelungen fallen.
Seit der Einrichtung der Härtefallkommission in Rheinland-Pfalz im Jahr 2005 sei die Verordnung inhaltlich niemals grundlegend angepasst worden, während das Aufenthaltsgesetz 70 Mal geändert worden sei, teilte das Ministerium mit. „Darüber hinaus hat sich auch die Zahl der an die Härtefallkommission herangetragenen Fälle im Vergleich zur Anfangszeit deutlich erhöht“, heißt es in dem Verordnungsentwurf. Tatsächlich sind die Eingaben an die Härtefallkommission jedoch seit mehreren Jahren wieder stark rückläufig.