Der Deutsche Pressrat hat den „Münchner Merkur“ wegen Verstoßes gegen das Wahrheitsgebot gerügt. In einem Lokalbericht über die Schließung eines Kiosks verschwieg die Redaktion relevante Informationen zu den Eigentumsverhältnissen des Kleinladens, wie das Selbstkontrollgremium der Presse am Donnerstag in Berlin zur Begründung mitteilte. Der beanstandete Text erschien auch im Portal „Merkur.de“.
Den beliebten Kiosk an einem See in der Stadt Olching musste sein Pächter aufgeben, weil laut dem Bericht der Pachtvertrag nicht verlängert wurde. Die Zeitung habe dazu auch den Bürgermeister der Nachbargemeinde mit der Vermutung zitiert, der Kiosk werde im nächsten Jahr wieder eröffnen, erklärte der Presserat. Dass der Bürgermeister Miteigentümer des Seegrundstücks und Verpächter des Kiosks sei, sei der Redaktion bekannt gewesen. Sie habe aber ihre Leserinnen und Leser darüber nicht aufgeklärt.