Die Bundesregierung will das Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) nachschärfen. Unter anderem sollen weitere Tatbestände der sexualisierten Gewalt im Normentext genannt werden. Dazu gehören laut Gesetzentwurf unter anderen die sogenannten Tatbestandsalternativen des “sexuellen Übergriffes”, der “sexuellen Sklaverei”, des “Gefangenhalten eines unter Zwang geschwängerten Menschen” sowie des “erzwungenen Schwangerschaftsabbruchs”. Der Entwurf soll am Donnerstag in Erster Lesung im Bundestag beraten werden.
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