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Regierung will Völkerstrafrecht nachschärfen

Die Bundesregierung will das Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) nachschärfen. Unter anderem sollen weitere Tatbestände der sexualisierten Gewalt im Normentext genannt werden. Dazu gehören laut Gesetzentwurf unter anderen die sogenannten Tatbestandsalternativen des “sexuellen Übergriffes”, der “sexuellen Sklaverei”, des “Gefangenhalten eines unter Zwang geschwängerten Menschen” sowie des “erzwungenen Schwangerschaftsabbruchs”. Der Entwurf soll am Donnerstag in Erster Lesung im Bundestag beraten werden.

Mit der Anpassung will die Bundesregierung laut Entwurf auch auf bereits vorgenommene Änderungen im Strafgesetzbuch reagieren. Die erweiterten Tatbestandsalternativen sollen sowohl beim Tatbestand des Verbrechens gegen die Menschlichkeit als auch des Kriegsverbrechens gegen Personen zum Tragen kommen. Zudem soll “die sexuelle Orientierung als unzulässiger Grund für die Verfolgung einer identifizierbaren Gruppe oder Gemeinschaft durch Entziehung oder wesentliche Einschränkung grundlegender Menschenrechte aufgenommen werden”.