Derzeit sind 11.057 unbegleitete Minderjährige in Asylverfahren oder Asylklageverfahren. Davon sind 806 Personen unter 14 Jahre alt, wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Gruppe Die Linke hervorgeht.
Die Abgeordneten der Linken hatten sich nach der Situation beim Familiennachzug zu minderjährigen subsidiär Schutzberechtigten erkundigt. Laut Bundesregierung hat der Gesetzgeber das Ziel, diese Gruppe besonders zu schützen. Zwar würden Termine zur Visumsbeantragung grundsätzlich in chronologischer Reihenfolge abhängig vom Registrierungsdatum vergeben. Bei einer möglichen Vergabe von Sonderterminen müsse jedoch dem Umstand Rechnung getragen werden, dass es sich bei den Asylbewerbern um Minderjährige handele, die das Recht hätten, von ihren Eltern betreut zu werden.
Anträge unbegleitete Minderjährige vorrangig bearbeitet
Weiter weist die Regierung darauf hin, dass das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) die Asylanträge unbegleiteter Minderjähriger vorrangig bearbeite, um ihrem besonderen Unterstützungsbedarf im Asylverfahren Rechnung zu tragen. Die Bearbeitung erfolge durch speziell geschulte Entscheiderinnen und Entscheider, die mit den rechtlichen und praktischen Anforderungen dieser Fälle vertraut seien.