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Regierung plant keine Änderung des Prostituiertenschutzgesetzes

Die Bundesregierung plant aktuell keine Änderungen am Prostituiertenschutzgesetz. Das erklärte Bundesfrauenministerin Lisa Paus (Grüne) am Mittwoch bei einer Regierungsbefragung im Bundestag. Sie sehe aktuell keinen Grund, das Gesetz anzufassen. Paus verwies auf eine derzeit laufende Evaluation, die bis 2025 läuft. Das Gesetz trat zum 1. Juli 2017 in Kraft. Es soll die rechtliche Situation von Prostituierten stärken.

Seit Einführung des Prostitutionsgesetzs unter einer rot-grünen Bundesregierung vor 21 Jahren gilt Prostitution nicht mehr als sittenwidrig. Es zeigte sich in den Folgejahren, dass die Bedingungen stärker reglementiert werden müssen, unter denen Prostitution ausgeübt wird. Deshalb wurde das Schutzgesetz erarbeitet. Kritiker halten das Gesetz für nicht ausreichend.

Unterdessen sprach sich die Unionsbundestagsfraktion für ein strafbewehrtes Sexkaufverbot für Freier aus. Prostituierte sollen hingegen straffrei bleiben, heißt es in einem am Dienstag von der CDU/CSU-Fraktion in Berlin getroffenen Beschluss.

Die Union verwies auf entsprechende neue Regelungen in einer Vielzahl anderer Länder wie Schweden, Norwegen, Island, Kanada, Nordirland, Frankreich, Irland und Israel. Das Europaparlament hat sich ebenfalls für ein Sexkauf-Verbot nach dem sogenannten Nordischen Modell ausgesprochen.