Der Bundesrat hat in Berlin eine Reform des Namensrechts beraten. Das geplante Gesetz soll die ursprüngliche friesische Namenstradition wieder ermöglichen. Künftig sollen die Nachnamen des Nachwuchses aus den Vornamen der Eltern mit einer Genitiv-Endung gebildet werden können, teilte Niedersachsens Regionalministerin Wiebke Osigus (SPD) am Freitag in Hannover mit. Heiße zum Beispiel der Vater mit Vornamen Johann, könne etwa die Endung -sen für „Sohn des“ angefügt werden und der neue Nachname Johannsen gebildet werden.
Experten bezeichnen diese Namensgebungen den Angaben zufolge als Patronym bei Ableitung von einem väterlichen Vornamen und Matronym bei Ableitung von einem mütterlichen Vornamen. Typisch friesische Genitiv-Endungen seien -en, -a, -ma, -sma, -inga -ena, -s oder die niederdeutsche Endung -icke/-ikke. Eine Besonderheit ist die in Nordfriesland wie im Niederdeutschen weitverbreitete Endung -sen, die entsprechend der skandinavischen Endung „-son“ „Sohn des“ bedeutet und nur für männliche Kinder verwendet werden kann.
Osigus begrüßte die geplante Neuerung: „Mit einer größeren Freiheit bei der Namenswahl und der Berücksichtigung der Belange nationaler Minderheiten stärken wir die Autonomie unserer Bürgerinnen und Bürger.“ In Niedersachsen sind vor allem die Angehörigen der Ost- und Saterfriesen als Minderheiten anerkannt. Die Ostfriesen leben vor allem in den Landkreisen Aurich, Leer, Friesland und Wittmund und der kreisfreien Stadt Emden. Die Saterfriesen siedeln im Nordwesten des Landkreises Cloppenburg und in der selbstständigen Gemeinde Saterland.
Auch Doppelnamen in Kombination mit dem Familiennamen eines Elternteils und eine matronymische Namensgebung sollen laut dem Gesetzentwurf erlaubt werden. Auch wenn die ursprüngliche friesische Tradition diese Art der Namensgebung nicht umfasse, solle sie dennoch im Sinne einer zeitgemäßen Interpretation ermöglicht werden, erläuterte Osigus.