Artikel teilen:

Rechtsportal hilft Direktvermarktern im Alltag

Das neue „Rechtsportal Direktvermarktung“ soll bayerischen Direktvermarktern alle wichtigen Vorschriften kompakt an einem Ort bieten. Finanziert wurde das Portal von der Geschäftsstelle des Bürokratiebeauftragten der Bayerischen Staatsregierung, Walter Nussel, teilte das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus am Sonntag in München mit. Das Portal biete eine fachlich fundierte, verständliche Zusammenstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen in Bayern, sagte Nussel. Es schaffe damit Rechts- und Planungssicherheit für die Direktvermarkter.

In Bayern vermarktet rund jeder zehnte landwirtschaftliche Betrieb seine Erzeugnisse direkt an die Verbraucher. Dies geschieht auf rund 135 Bauernmärkten, im eigenen Hofladen und über Onlineshops. In einer Studie der Hochschule Weihenstephan-Triesdorf hatten sich im Jahr 2023 mehr als 70 Prozent der bayerischen Direktvermarkter ein solches digitales Informationsportal mit praxisnahen Merkblättern gewünscht.(0449/09.02.2025)