Das neue „Rechtsportal Direktvermarktung“ soll bayerischen Direktvermarktern alle wichtigen Vorschriften kompakt an einem Ort bieten. Finanziert wurde das Portal von der Geschäftsstelle des Bürokratiebeauftragten der Bayerischen Staatsregierung, Walter Nussel, teilte das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus am Sonntag in München mit. Das Portal biete eine fachlich fundierte, verständliche Zusammenstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen in Bayern, sagte Nussel. Es schaffe damit Rechts- und Planungssicherheit für die Direktvermarkter.
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