Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) fordert von seiner ehemaligen Intendantin Patricia Schlesinger Zahlungen in Höhe von rund 270.000 Euro. Dabei handele es sich „im Wesentlichen um die Rückforderung variabler Vergütungen für mehrere Jahre“, bestätigte eine Sprecherin der Berliner Zivilgerichte am Montag auf Anfrage dem Evangelischen Pressedienst (epd).
Gefordert werde dieser Betrag mit einer Widerklage im Verfahren vor dem Landgericht Berlin (AZ: 105 O 6/23). Die ursprüngliche Forderung des RBB von etwa 30.000 Euro stützte sich laut Gericht auf Zahlungen im Jahr 2019. Ein Termin zur mündlichen Verhandlung sei in diesem Verfahren bislang nicht anberaumt.
Der RBB war im Sommer 2022 in eine tiefe Krise geraten. Die frühere Intendantin Schlesinger musste ihr Amt nach Vorwürfen der Vetternwirtschaft und Verschwendung abgeben. Gegen sie, ihren Ehemann Gerhard Spörl, den früheren Vorsitzenden des RBB-Verwaltungsrats Wolf-Dieter Wolf und zwei weitere ehemalige Mitglieder der Geschäftsleitung des Senders ermittelt die Generalstaatsanwaltschaft Berlin wegen des Verdachts der Untreue und Verschwendung.
Schlesinger hatte vor dem Landgericht gegen den RBB geklagt und die Auszahlung ihres Ruhegeldes in Höhe von 18.400 Euro pro Monat verlangt. Der Sender fordert in seinen Widerklagen Schadensersatz von der früheren Intendantin.