Die Medienanstalten haben die gesetzlich festgeschriebene Bestimmung von Public-Value-Angeboten privater Anbieter in Rundfunk und Telemedien abgeschlossen. Diese Bewegtbild- und Audio-Angebote, die in besonderem Maße zur Meinungsvielfalt beitragen, müssen auf Benutzeroberflächen für Nutzerinnen und Nutzer leichter auffindbar sein. Diesmal erhielten 320 Angebote den Public-Value-Status, der für drei Jahre gilt, wie die Medienanstalten am Mittwoch in Berlin mitteilten. Zu dem Zusammenschluss der Medienanstalten gehören auch die hessische Landesmedienanstalt in Kassel und die rheinland-pfälzische Landesmedienanstalt in Ludwigshafen.
Es handele sich um 73 bundesweite und 247 lokale, regionale oder landesweite Angebote. Die Liste der Angebote, die zukünftig von der leichten Auffindbarkeit profitieren sollen, werde voraussichtlich im Herbst 2025 auf der Website der Medienanstalten veröffentlicht.
Die Bundesländer hatten den Medienanstalten mit dem seit November 2020 geltenden Medienstaatsvertrag den Auftrag gegeben, für die Meinungsvielfalt relevante Public-Value-Angebote zu bestimmen. Privaten Anbietern soll mit einer höheren Aufmerksamkeit ein Anreiz geboten werden, auch weiterhin gesellschaftlich relevante Inhalte bereitzustellen, wie etwa nachrichtliche Berichterstattung.
„Die Entscheidung, welche Medieninhalte leichter auffindbar gemacht werden, darf in unserer freien Gesellschaft nicht ausschließlich in der Hand von Anbietern von Benutzeroberflächen liegen“, erklärte die Vorsitzende der Direktorenkonferenz der Medienanstalten, Eva Flecken.
Im Vergleich zum ersten Public-Value-Verfahren vor drei Jahren stieg die Zahl der für den Public-Value-Status ausgewählten Angebote um 49 an (2022: 271). „Die große Zahl an Sendern, die den Status erhalten haben, zeigt den großen Bedarf in der Branche nach verbesserter Auffindbarkeit“, erklärte der Direktor der verfahrensführenden Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen, Tobias Schmid.