Das Verwaltungsgericht Gießen hat ein Verfahren im Zusammenhang mit den Protesten gegen den Weiterbau der Autobahn A 49 im Dannenröder Forst eingestellt. Ein Kostenbescheid wurde aufgehoben, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte (Beschluss vom 26. Juni 2024, AZ: 4 K 1555/22.GI).
Das beklagte Land Hessen habe Kosten in Höhe von 500 Euro für einen Einsatz im Dezember 2020 geltend gemacht. Dabei sei eine Person von einem Monopod – einem hohen Gestell – auf den Boden geholt und aus dem Sperrgebiet gebracht worden.
Die Klägerin habe im Verfahren angeben, nicht diese Person gewesen zu sein. Ein Gutachten habe nach einer persönlichen Inaugenscheinnahme der Klägerin diese Angabe gestützt. In der mündlichen Verhandlung habe die Gutachterin bestätigt, dass es sich bei der anwesenden Klägerin um die begutachtete Person handelt. Dies habe das Land vorab in Zweifel gezogen.
Die Polizei hatte im Oktober 2020 mit der Räumung des Dannenröder Forstes begonnen. Dort hatte eine Gruppe von Umweltaktivisten das Waldstück bei Homberg (Ohm) in Mittelhessen besetzt gehalten, um eine Rodung für den Weiterbau der A 49 zwischen Kassel und Gießen zu verhindern.
Die Entscheidung des Gerichts ist im Hinblick auf die Einstellung und Kostenentscheidung rechtskräftig.