Der Deutsche Presserat hat das Internetportal „bild.de“ für ein Video gerügt, das den Attentäter von Magdeburg beim Rasen in eine Menschenmenge zeigte. „Diese Darstellung des Sterbens war nicht vom öffentlichen Interesse am Geschehen gedeckt, sondern verletzte die Würde der Betroffenen“, erklärte das Selbstkontrollorgan der deutschen Presse am Freitag in Berlin. Bei dem Anschlag am 20. Dezember 2024 waren sechs Menschen getötet und Hunderte schwer verletzt worden.
Zudem habe der Beitrag die Grenze zur Sensationsberichterstattung überschritten, weil „bild.de“ die Sequenz wiederholt zeigte „und damit über die reine Dokumentation des Geschehenen hinausging“, kritisierte der Presserat. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung sei auch noch nicht klar gewesen, ob das Video echt war.
Eine weitere Rüge erhielt „bild.de“, weil das Portal eine unbestätigte Zahl von Opfern des Magdeburger Anschlags als Tatsache dargestellt habe. Bei der Amokfahrt habe es „mindestens 11 Tote und bis zu 80 Verletzte“ gegeben, hieß es laut Presserat in dem Beitrag. Zum Zeitpunkt der Berichterstattung habe die Polizei jedoch weit weniger Opfer bestätigt.
Insgesamt sprach der Presserat auf seinen Sitzungen von Dienstag bis Donnerstag 24 Rügen, 29 Missbilligungen und 32 Hinweise aus. Gleich zwei Rügen gab es für vorverurteilende Berichte in „bild.de“ und der Boulevardzeitung „B.Z.“ über eine Polizistin, die angeblich als Trans-Frau zwei Kollegen sexuell missbraucht haben sollte. Die Berichte verstießen massiv gegen den Persönlichkeitsschutz und die Unschuldsvermutung, erklärte das Gremium.
Die Berliner „tageszeitung“ wurde wegen eines Kommentars mit dem Titel „Nicht Eure Zielscheibe“ zum Thema Polizeigewalt gerügt. Die Redaktion habe darin mit Bezug auf eine erhöhte Anzahl von Fällen tödlicher Schüsse bei Polizeieinsätzen behauptet, Polizisten seien „die von der Gesellschaft beauftragten Mörder in Uniform“. Die Bewertung der Vorfälle als „Morde“ war nach Auffassung des Beschwerdeausschusses jedoch nicht von „hinreichenden Anhaltspunkten“ gedeckt.