Kirchliche und seelsorgliche Angebote für Polizistinnen und Polizisten haben in Deutschland eine lange Tradition. Bereits vor rund 100 Jahren gab es in der Weimarer Republik erste Polizeigeistliche. Nach dem Zweiten Weltkrieg entstanden dann in den Ländern und bundesweit nach und nach die bis heute gültigen Strukturen.
Heute gibt es auf evangelischer und katholischer Seite je rund 100 Polizeiseelsorger und -seelsorgerinnen. Sie verstehen sich als unabhängige und vertrauliche Ansprechpartner.
Beispielsweise können sich Polizisten und Polizistinnen nach psychisch belastenden Erlebnissen an sie wenden. Die Polizeiseelsorger beraten und begleiten auch bei Fragen rund um Trauer oder Gewalterfahrungen im Polizeialltag.
Zum Selbstverständnis der Polizeiseelsorger gehören auch Angebote, um das polizeiliche Handeln grundsätzlich zu reflektieren. Dies sei ein “wichtiger Beitrag zum verantwortlichen, angemessenen und darum auch zufrieden stellenden Umgang mit Menschen und Aufgaben”, heißt es in der Selbstbeschreibung der Polizeiseelsorge. Alle Seelsorger unterliegen der Schweigepflicht.