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Polizei gibt Faschingstipps gegen den “persönlichen Aschermittwoch”

Um den einen oder anderen Narren vor einem vorzeitigen „persönlichen Aschermittwoch“ zu bewahren, hat das Polizeipräsidium Reutlingen Faschingstipps veröffentlicht. Wer noch Auto fahren müsse, solle die Hände vom Alkohol lassen, heißt es in der Mitteilung vom Montag. Bereits ab 0,3 Promille Alkohol im Blut drohe der Verlust des Führerscheins. Für Fahranfänger in der zweijährigen Probezeit und junge Fahrer unter 21 Jahren gelte „ohne Wenn und Aber“ die Null-Promille-Grenze. „Nutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel oder Taxen, das Geld ist gut investiert“, rät die Polizei. „Bilden Sie Fahrgemeinschaften und bestimmen Sie schon vorher, wer auf dem Heimweg fährt und folglich nüchtern bleibt.“

Zum Selbstschutz empfiehlt die Polizei, sich zu keinem alkoholisierten oder unter dem Einfluss anderer Drogen stehenden Fahrer ins Auto zu setzen. Das könne lebensgefährlich sein. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren hätten ohne erwachsene Begleitung auf Faschingsbällen nichts verloren. Für sie sei auch jeglicher Alkohol tabu. Zwischen 16 und 18 Jahren dürfe zwar Sekt, Wein oder Bier getrunken werden, der Ausschank sowie das Spendieren von Schnaps und anderen branntweinhaltigen Getränken – auch Mix-Getränken und Alcopops – sei aber nur an Volljährige erlaubt.

Die Polizei rät auch dazu, Getränke nie unbeaufsichtigt zu lassen und von unbekannten Spendern keine offenen Getränke anzunehmen. K.-o.-Tropfen seien im Blut nur fünf bis acht Stunden, im Urin maximal zwölf Stunden nachweisbar. Daher sei wichtig, bei einem begründeten Verdacht so schnell wie möglich Blut und Urin ärztlich untersuchen zu lassen. Die Polizei sei auch in Zivil im Einsatz und verwende bei größeren Veranstaltungen Drohnen. Sie könne aber nicht überall sein. Wer etwas Verdächtiges oder eine Straftat beobachte, solle die Polizei ansprechen oder im Notfall die 110 wählen. (0265/05.02.2024)