Gegen einen 54-jährigen IT-Spezialisten der Stadt Dresden ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts des Verstoßes gegen den Datenschutz. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, als Systemadministrator im Eigenbetrieb IT-Dienstleistungen der Landeshauptstadt zwischen Mai 2024 und dem 22. Oktober 2024 unbefugt insgesamt rund 270.000 Dateien auf externe private Speichermedien überspielt zu haben. Unter anderem soll der Tatverdächtige für das Bürgeramt tätig gewesen sein.
Zudem soll der Beschuldigte eine komplette Wahlbenachrichtigungsdatei mit personenbezogenen Daten von 430.000 wahlberechtigten Bürgern der Stadt Dresden auf mindestens einen externen Datenträger transferiert haben. Es habe bislang keine Anhaltspunkte für eine dienstliche Verwendung dieser Kopie gegeben.
Nach einer Anzeige durch die Stadtverwaltung am 25. Oktober erfolgte am Tag darauf eine Durchsuchung beim Beschuldigten. Dabei seien sämtliche vorhandenen Speichermedien sichergestellt worden. Das Tatmotiv sei Gegenstand weiterer Ermittlungen. Bislang gebe es keine Anhaltspunkte, dass der Beschuldigte die Daten weitergeben oder veräußern wollte oder dies schon getan hat. Der Beschuldigte selbst habe sich zu den Tatvorwürfen bislang nicht geäußert. Die Ermittlungen würden noch „einige Zeit in Anspruch“ nehmen, heißt es in der Pressemitteilung.