Pietisten, die sich in Landeskirchlichen Gemeinschaften versammeln, können in Württemberg künftig leichter Gemeinschaftsgemeinden bilden. Solche Gemeinden bieten parallel zu örtlichen Kirchengemeinden Gottesdienste und Amtshandlungen wie Taufen an. Die württembergische Landessynode hat am Samstag in Stuttgart einer Vereinbarung zugestimmt, die den Pietisten mehr Freiheiten zugesteht.
Für eine Gemeinschaftsgemeinde braucht es künftig die Einrichtung eines personalen Seelsorgebezirks durch den Oberkirchenrat. Dann aber sind diese Gemeinden eigenständig und nicht mehr wie bisher von der Zustimmung der örtlichen Kirchengemeinde abhängig. Anerkannte Gemeinschaftsgemeinden gibt es bereits unter anderem in Reutlingen und Schwäbisch Gmünd.