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Philippi begrüßt Initiative für Widerspruchsregelung bei Organspende

Niedersachsens Gesundheitsminister Andreas Philippi (SPD) hat die Forderung des Bundesrates begrüßt, eine Widerspruchslösung bei der Organspende ins Transplantationsgesetz aufzunehmen. „Ich bin überzeugt, dass die Widerspruchslösung dazu beitragen kann, die Spenderzahlen langfristig zu erhöhen“, sagte Philippi am Freitag in Hannover: In Deutschland gibt es nach Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation nicht genug Spenderorgane.

Bei einer Widerspruchslösung ist grundsätzlich jeder Mensch Organspender, es sei denn, er hat zu Lebzeiten einer Organentnahme widersprochen – oder die Angehörigen widersprechen der Entnahme nach dem Tod. Eine solche Regelung gilt bereits in vielen Ländern Europas, unter anderem in Österreich, Frankreich, Italien, Spanien und Großbritannien.

In Deutschland können aktuell nur dann Organe entnommen werden, wenn der Verstorbene einen Organspendeausweis hat oder die Angehörigen nach seinem Tod zustimmen. „Jeder kann aufgrund eines Unfalls oder einer Erkrankung plötzlich auf ein Spenderorgan angewiesen sein“, betonte Philippi: „Das Thema Organspende geht uns alle an.“

Die Länder Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Hessen hatten den Entschließungsantrag im November in den Bundesrat eingebracht. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf zur Widerspruchslösung in den Bundestag einzubringen. Der Bundestag hatte Anfang 2020 eine Widerspruchslösung klar abgelehnt. In Deutschland warten derzeit rund 8.500 Männer, Frauen und Kinder auf ein lebensrettendes Spenderorgan.