Bürger können sich mit Bitten und Beschwerden an das Parlament wenden. Der zuständige Petitionsausschuss wünscht sich mehr Aufmerksamkeit dafür. Eine Änderung dazu hat das Gremium bereits beschlossen.
Politische Eingaben von Bürgern beim Bundestag sollen künftig mehr Öffentlichkeit bekommen. Der Petitionsausschuss beschloss am Mittwoch, dass fortan bereits 30.000 Unterschriften für eine öffentliche Anhörung im Ausschuss ausreichen. Bislang waren 50.000 nötig. Zudem werde der Zeitraum, in dem die Unterschriften eingehen müssen, von vier auf sechs Wochen verlängert, erklärte Ausschussmitglied Axel Echeverria (SPD) in Berlin. Man wolle das Parlament weiter und transparenter für die Anliegen der Menschen öffnen.
Nach Artikel 17 des Grundgesetzes kann sich jeder Bürger mit einer Bitte oder Beschwerde an den Bundestag wenden. Diese landet beim Petitionsausschuss, der die Eingaben prüft und berät. Im vergangenen Jahr nahmen zehn Petitionen die Hürde für eine öffentliche Anhörung im Ausschuss.
Gemeinsam mit dem für die Geschäftsordnung des Bundestags zuständigen Ausschuss arbeite man daran, dass Petitionen mit besonders vielen Unterschriften auch im Bundestagsplenum beraten werden können, sagte Echeverria. Dafür sollten mehr als 100.000 Unterschriften nötig sein. Dies wolle der Geschäftsordnungsausschuss nun prüfen. Man stoße die bisher umfassendste und weitreichendste Änderung des Petitionsrechts an. Unionsmitglied Andreas Mattfeldt (CDU) warnte davor, dass dieses Instrument auch missbraucht werden könne – etwa von Unternehmen.
Im vergangenen Jahr wurden 11.410 Petitionen beim Bundestag eingereicht. Das waren 1.832 weniger als im Vorjahr. Die Gesamtzahl der Unterzeichnungen von Eingaben stieg hingegen von rund 938.000 auf 1,59 Millionen. Rund zwei Drittel der Arbeit des Petitionsausschusses machten Anliegen aus, bei denen Bürger im Einzelfall um Unterstützung baten.