Damit Kinder und Jugendliche mit Fluchterfahrung schneller Zugang zu Bildung erhalten, fordert der Paritätische Wohlfahrtsverband NRW eine frühere dezentrale Unterbringung. „Obwohl sie im schulpflichtigen Alter sind, dürfen geflüchtete Kinder und Jugendliche, die in Sammelunterkünften des Landes NRW untergebracht sind, nicht zur Schule gehen“, erklärte der Paritätische am Dienstag in Wuppertal mit Blick auf den Schulbeginn am Mittwoch. Mehr als 3.500 Kinder und Jugendliche lebten zurzeit in Sammelunterkünften. Sie seien von der Außenwelt isoliert und nur einige könnten Ersatzangebote schulischer Bildung nutzen.
„Sammelunterkünfte sind keine Orte für Kinder“, sagte Vorstand Christian Woltering. Sie seien „über eine lange Zeit zum Nichtstun unter menschenunwürdigen Bedingungen verdonnert“. Bildung und Schutz würden ihnen „systematisch verwehrt“, kritisierte er. „Das können und sollten wir nicht länger hinnehmen.“
Zwar habe Nordrhein-Westfalen mit seinem Landeskinderschutzgesetz bundesweit beispiellos hohe Standards geschaffen, jedoch seien junge Menschen in Landesunterkünften weitgehend ungeschützt, kritisierte der Paritätische NRW. „Der rasante Ausbau des Aufnahmesystems seit 2022 verschärft die Situation und oft werden nicht einmal grundlegende Maßnahmen des Landesgewaltschutzkonzeptes eingehalten.“
Woltering unterstrich, dass verbriefte Rechte aus der UN-Kinderrechtskonvention für alle Kinder unabhängig von ihrer Herkunft gelten. „Geflüchtete Kinder und Jugendliche haben das Recht auf ein Aufwachsen unter förderlichen Bedingungen und den schnellstmöglichen Zugang zu Bildung“, erklärte er. Die Landesregierung müsse die Dauer der Unterbringung von Familien in Sammelunterkünften auf „ein absolutes Minimum“ reduzieren.