Der Paragraf 218 des Strafgesetzbuches (StGB) umfasst die Abtreibungsgesetzgebung. Er regelt nach derzeit gültiger Fassung, dass ein Schwangerschaftsabbruch rechtswidrig ist, aber bis zur zwölften Schwangerschaftswoche straffrei bleibt, wenn vor dem Eingriff eine Beratung stattgefunden hat und ein Beratungsschein ausgestellt wurde. Zwischen Beratung und dem Eingriff müssen mindestens drei Tage vergehen.
Bis wann ist ein Schwangerschaftsabbruch möglich?
Nicht rechtswidrig ist eine Abtreibung innerhalb der ersten drei Monate der Schwangerschaft, wenn die Frau sexuell missbraucht oder vergewaltigt wurde. Bei der so genannten kriminologischen Indikation gibt es folglich auch keine Beratungspflicht. Ohne zeitliche Begrenzung und Beratung ist Abtreibung erlaubt, wenn Leben oder Gesundheit der Schwangeren in Gefahr sind oder die Gefahr einer schwerwiegenden Beeinträchtigung des körperlichen und seelischen Gesundheitszustandes der Schwangeren besteht.