Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hält es für verfassungsgemäß, eine Änderung der Schuldenregeln im Grundgesetz vom noch amtierenden Bundestag beschließen zu lassen. „Juristisch habe ich überhaupt keine Bedenken, wenn eine Reform der Schuldenbremse mit den alten Mehrheiten beschlossen wird“, sagte er den Zeitungen der Essener Funke Mediengruppe (Freitag). Papier verwies auf Artikel 39 des Grundgesetzes, wonach die Wahlperiode mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages endet. „Der jetzt amtierende Bundestag ist also noch in vollem Umfang demokratisch legitimiert“, betonte er.
Der Verfassungsjurist attestierte der Union einen „eklatanten Sinneswandel“ beim Thema Schuldenbremse. Der lasse sich aber rechtfertigen, weil sich die verteidigungspolitische Situation „gerade in den letzten Tagen nochmals dramatisch verändert“ habe, sagte Papier mit Blick auf die Auslandspolitik des US-Präsidenten Donald Trump und die Einstellung der Militärhilfen für die Ukraine.
Eine Erhöhung der Verteidigungsausgaben ist nach Ansicht Papiers auch verfassungsrechtlich dringend geboten. „Das Grundgesetz verlangt eine wirksame Landesverteidigung. Dagegen verstößt die Politik seit Jahren massiv“, kritisierte er.