Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) verhandelt seit Donnerstag über Klagen von zwei Umweltschutz-Organisationen gegen die Bundesregierung. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) versuchen mit insgesamt drei Klagen, eine andere Klimapolitik der Ampel-Koalition zu erwirken. Konkret soll die Regierung nach dem Willen der Kläger dazu verurteilt werden, wirksame Sofortprogramme zur Emmissionsreduzierung in den Sektoren Gebäude und Verkehr umgehend umzusetzen. (OVG 11 A 11/22, OVG 11 A 27/22 und OVG 11 A 1/23)
Grundlage der Klage ist nach Angaben des OVG Paragraf 8 des Klimaschutzgesetzes. Dieser verlangt beim Überschreiten der festgelegten Jahresemissionsmengen in den Sektoren von den zuständigen Bundesministerien die Auflage von Sofortprogrammen, die die Einhaltung bis 2030 sicherstellen.