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OVG-Beschluss: Wolf-Entnahme in Ostfriesland bleibt untersagt

Die vom Landkreis Aurich erteilte Wolf-Abschussgenehmigung bleibt gerichtlich untersagt. Wie das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Freitagabend mitteilte, bestätigte das Gericht den vom Verwaltungsgericht Oldenburg erlassenen Vollzugs-Stopp. Die Beschwerden des Landkreises gegen diese Entscheidung wies das OVG am Freitag mit zwei Beschlüssen zurück. Die Entnahmegenehmigung ist ohnehin nur noch bis Sonntag (21. Juli) gültig. Sie war auf Antrag von Wolf- und Naturschützern aufgehoben worden. (Az. 4 ME 125/24; 4 ME 126/24)

Hintergrund des Verfahrens waren Vorfälle am Hauptdeich von Dornum im Juni. Dort waren vier Deichschafe durch einen Wolf getötet und vier weitere Schafe verletzt wurden. Die Landkreisverwaltung führte im Zusammenhang mit der Abschussgenehmigung ein „wiederkehrendes problematisches Rissverhalten“ an. Das Schnellabschussverfahren erlaubt den Abschuss eines Wolfes innerhalb eines Radius von 1.000 Metern um das letzte Rissereignis.

Den Angaben zufolge teilten die Richter des OVG die Auffassung der Vorinstanz, wonach die Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung nicht erfüllt sind. Der Landkreis habe nicht hinreichend geprüft, ob alternative Maßnahmen zum Schutz der Herden auf dem Deich in Betracht kommen, etwa durch die Errichtung von mobilen Zaunanlagen. Zudem hätten die Behörden nach europäischem Artenschutzrecht nachzuweisen, dass es unter Berücksichtigung wissenschaftlicher und technischer Erkenntnisse im konkreten Fall keine anderweitige zufriedenstellende Lösung als die der Entnahme gebe.