Die vom Landkreis Aurich erteilte Wolf-Abschussgenehmigung bleibt gerichtlich untersagt. Wie das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Freitagabend mitteilte, bestätigte das Gericht den vom Verwaltungsgericht Oldenburg erlassenen Vollzugs-Stopp. Die Beschwerden des Landkreises gegen diese Entscheidung wies das OVG am Freitag mit zwei Beschlüssen zurück. Die Entnahmegenehmigung ist ohnehin nur noch bis Sonntag (21. Juli) gültig. Sie war auf Antrag von Wolf- und Naturschützern aufgehoben worden. (Az. 4 ME 125/24; 4 ME 126/24)
Hintergrund des Verfahrens waren Vorfälle am Hauptdeich von Dornum im Juni. Dort waren vier Deichschafe durch einen Wolf getötet und vier weitere Schafe verletzt wurden. Die Landkreisverwaltung führte im Zusammenhang mit der Abschussgenehmigung ein „wiederkehrendes problematisches Rissverhalten“ an. Das Schnellabschussverfahren erlaubt den Abschuss eines Wolfes innerhalb eines Radius von 1.000 Metern um das letzte Rissereignis.