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Organspende: Abgeordnetengruppe will Widerspruchsregelung verhindern

Im Bundestag formiert sich Widerstand gegen eine fraktionsübergreifende Gruppe, die mit der sogenannten Widerspruchsregelung die Zahl der Organspenden steigern will. „Eine Widerspruchslösung ist toxisch für die gute Sache der Organspende“, sagte der CSU-Gesundheitspolitiker Stephan Pilsinger dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“ (Donnerstag). Er will zusammen mit anderen Parlamentariern einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen, um die Zahl der Spenderorgane zu erhöhen.

Im Sommer hatte eine fraktionsübergreifende Gruppe von Bundestagsabgeordneten einen Antrag zur Einführung der Widerspruchsregelung vorgestellt. Demnach soll jeder volljährige und einwilligungsfähige Mensch zum Organspender werden, der zu Lebzeiten nicht widersprochen hat. Aktuell ist es andersherum: Potenzieller Organspender ist nur jemand, der selbst zu Lebzeiten zugestimmt hat oder dessen Angehörige dies nach seinem Tod getan haben.

„Es gibt keinerlei wissenschaftliche Beweise dafür, dass die Widerspruchslösung zu mehr Organspenden führt“, sagte Pilsinger. Nicht wenige Menschen werteten eine solche Regelung als einen Beleg für einen übergriffigen Staat.

Pilsinger sagte, auch seine Gruppe habe das Ziel, die Zahl der Organspenden zu erhöhen. Der Schlüssel zum Erfolg seien jedoch unter anderem organisatorische Verbesserungen in den Entnahmekrankenhäusern. Dort gebe es ein „strukturelles Versagen“. Zudem will die Gruppe nach seinen Angaben vorschlagen, die Eintragung der Bürgerinnen und Bürger in das bereits existierende Organspenderegister zu fördern. Dazu sollen unter anderem Ärzte und Apotheker extra honoriert werden, wenn sie Interessierte beim Eintrag in das Register unterstützen.

Der Gruppe um Pilsinger gehören dem Medienbericht zufolge auch die Abgeordneten Kirsten Kappert-Gonther (Grüne), Lars Castellucci (SPD), Hermann Gröhe (CDU), Katrin Helling-Plahr (FDP) und Kathrin Vogler (Linkspartei) an. Die Abgeordneten wollen dem Bericht zufolge an diesem Donnerstag erste Eckpunkte für ihren Gesetzentwurf vorstellen.