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Oberlandesgericht urteilt heute im Streit Woelki gegen “Bild”

Kardinal gegen Boulevardblatt: Heute wird ein neues Urteil im Rechtsstreit zwischen Rainer Maria Woelki und der “Bild” erwartet. Dabei deutet sich ein Erfolg für den Kölner Erzbischof an.

Im Rechtsstreit zwischen dem Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki und der “Bild”-Zeitung verkündet das Oberlandesgericht Köln (OLG) heute ein weiteres Urteil. Zu erwarten ist ein weiter juristischer Erfolg des Erzbischofs. In der mündlichen Verhandlung hatte der 15. Zivilsenat des OLG signalisiert, dass er der Berufung der “Bild” gegen eine erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Köln keine Aussicht auf Erfolg einräumt.

In dem Fall geht es um zwei Online-Beiträge vom Juli 2022 über den Ex-Präsidenten des Kindermissionswerks “Die Sternsinger”, Winfried Pilz (1940-2019). Ende Juni 2022 hatte das Erzbistum Köln Missbrauchsvorwürfe gegen den Geistlichen öffentlich gemacht, der seinen Ruhestand im Bistum Dresden-Meißen verbracht hatte. Unter Woelkis Vorgänger, Kardinal Joachim Meisner, unterließ es das Erzbistum aber, das ostdeutsche Bistum über die Vorwürfe gegen Pilz zu informieren.

Der Kardinal verwehrt sich gegen die Behauptung der Zeitung, er habe sich selbst mit der nicht erfolgten Meldung befasst. Er habe nicht gewusst, dass die Informationsweitergabe versäumt worden sei. In dem Gerichtsverfahren versicherte er an Eides statt, dass er erst ab der vierten Juni-Woche 2022 mit dem Fall Pilz befasst gewesen sei.

Das Oberlandesgericht schloss sich in der Verhandlung Mitte November der Auffassung des Landgerichts an, dass es für die Behauptung der “Bild” keine tatsächliche Grundlage gebe. Die Zeitung habe den Lesern den falschen Eindruck vermittelt, Woelki habe den Fall gekannt und diesen dennoch nicht gemeldet. Dies sei ehrenrührig und verletze das Persönlichkeitsrecht des Erzbischofs.