Der niedersächsische Staatsgerichtshof hat einen AfD-Antrag gegen den früheren niedersächsischen Innenminister Boris Pistorius (SPD) und die derzeitige Innenministerin Daniela Behrens (SPD) verworfen. Der Antrag sei unzulässig, weil Pistorius zum Zeitpunkt des Antrags des AfD-Landesverbands bereits nicht mehr im Amt gewesen und daher im Organstreitverfahren nicht parteifähig sei, teilte der Staatsgerichtshof am Donnerstag in Bückeburg mit. Pistorius hatte nach einer bundesweiten Razzia gegen die „Reichsbürger“ in einem im Dezember 2022 veröffentlichten Interview der „Bild am Sonntag“ gesagt, er halte die AfD in weiten Teilen für rechtsextremistisch und ihr Vorgehen mit dem der Nationalsozialisten vor knapp 100 Jahren verglichen.
Der AfD-Landesverband hatte in Äußerungen von Pistorius eine Verletzung des Rechts auf chancengleiche Teilhabe am politischen Wettbewerb gesehen und im Mai 2023 einen dementsprechenden Antrag gestellt. Dieser richtete sich auch gegen die derzeitige niedersächsische Innenministerin Behrens und die Landesregierung. Der Staatsgerichtshof hielt diesen ebenfalls für unzulässig. Jeder Minister und jede Ministerin leite den jeweiligen Geschäftsbereich eigenverantwortlich, hieß es. „Anhaltspunkte dafür, dass der damalige Minister Pistorius mit den Äußerungen in einem Interview für die gesamte Landesregierung oder für seine Amtsnachfolgerin gesprochen hat, lagen nicht vor.“
Pistorius hatte in dem Interview gesagt, die AfD versuche mit dem Vordringen in die Sicherheitsorgane und die Justiz generell das Gleiche, was die NSDAP Ende der 20er-Jahre auch gemacht habe: „Das macht die AfD ganz gezielt und strategisch.“ Pistorius reagierte damit auf die Verhaftung der Richterin und AfD-Politikerin Birgit Malsack-Winkemann bei der Razzia. „Reichsbürger ist nicht automatisch AfD und umgekehrt. Aber es gibt große Schnittmengen, von der Ablehnung unseres Staates über die prorussische Haltung bis zur Amerika-Feindlichkeit“, sagte der Minister. Darum müsse auch die AfD sorgfältig beobachtet werden.