Wer als Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in geschlossenen Chatgruppen volksverhetzende Inhalte oder verfassungswidrige Kennzeichen verwendet, soll künftig strafrechtlich belangt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf leitete der Bundesrat am Freitag an den Bundestag weiter, wie das NRW-Justizministerium in Düsseldorf mitteilte. Den Entwurf zur Verschärfung der Paragrafen im Strafgesetzbuch hatte NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) zuvor in der Länderkammer vorgestellt und dort eine „große Mehrheit“ dafür gefunden.
„Es ist unsäglich und inakzeptabel, wenn Polizeibeamte, Justizbedienstete oder Soldaten der Bundeswehr untereinander volksverhetzende Inhalte oder verfassungswidrige Kennzeichen austauschen“, sagte Limbach bei der Vorstellung des Gesetzentwurfs. „Nur durch entschlossenes und nachdrückliches Durchgreifen wird es uns gelingen, nachhaltig Vertrauen in unseren demokratischen Rechtsstaat zu stärken.“
Mit dem geplanten Gesetz soll eine Gesetzeslücke geschlossen werden. Aktuell sei es noch so, dass Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes, die sich in geschlossenen Chatgruppen rassistisch, antisemitisch oder fremdenfeindlich äußern, in der Regel straffrei ausgehen, hieß es. Sowohl der Straftatbestand der Volksverhetzung als auch der Straftatbestand des Verbreitens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen setzten eine „Form von Öffentlichkeit“ voraus. Und eine solche „Form der Öffentlichkeit“ fehlte wenn die Mitarbeiter in einem überschaubaren und individualisierbaren Kreis kommunizieren.
Diese Gesetzeslücke soll jetzt auf Initiative des Landes NRW durch einen neuen Paragrafen 341 Strafgesetzbuch (StGB) und eine Änderung in Paragrafen 48 Wehrstrafgesetzbuch (WStG) geschlossen werden.