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NRW-Landesregierung will für mehr Organspenden Widerspruchslösung

Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg setzen sich dafür ein, die Zahl der Organspenden zu erhöhen. Mit einer Bundesratsinitiative, die am Freitag vorgestellt werden soll, wollen sie die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf zur so genannten Widerspruchslösung im Transplantationsrecht zu beschließen. Der Bundestag soll dann darüber entscheiden.

Die beiden Bundesländer begründeten ihre Initiative damit, dass das geltende Recht unzureichend sei. Die derzeitige “erweiterte Zustimmungslösung” habe sich in der Praxis nicht bewährt. Die Zahl der Organspenderinnen und -spender stagniere auf niedrigem Niveau – trotz intensiver und langjähriger Aufklärungs- und Informationskampagnen durch Bund und Länder. Umfragen zufolge hätte lediglich ein Drittel der Bevölkerung bisher eine selbstbestimmte Entscheidung getroffen und im Organspendeausweis festgehalten.

Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg fordern daher einen Paradigmenwechsel. Bei einer Widerspruchslösung sei grundsätzlich jede Person Organspenderin beziehungsweise -spender, es sei denn, diese oder – nach ihrem Tod – Ersatzpersonen wie etwa die nächsten Angehörigen widersprechen der Organentnahme. Nach der Vorstellung im Plenum wird der Entschließungsantrag in die Fachausschüsse des Bundesrates überwiesen. Diese befassen sich Ende November mit dem Vorschlag. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt die Vorlage wieder auf die Tagesordnung des Plenums – dann zur Frage, ob der Bundesrat die Entschließung fassen und der Bundesregierung zuleiten will.