Zum 1. April 2025 kommt es in der Kliniklandschaft im bevölkerungsreichsten Bundesland zu teilweise deutlichen Einschnitten, weil es ab dann nicht mehr alle Leistungen überall gibt. Mit dem Versand der Bescheide an die 330 Krankenhäuser wurde das Verfahren der Krankenhausreform nun nach sechs Jahren Planung beendet, wie Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Dienstag in Düsseldorf bekanntgab.
Kern der Reform sind neue Rahmenvorgaben für die stationäre Versorgung. Spezialisierung und Zentralisierung sollen künftig die bestmögliche Qualität bei einer Behandlung gewährleisten. Damit sollen künftig nicht länger alle Kliniken alles anbieten, sondern das jeweilige Leistungsangebot richtet sich nach den bisherigen Fallzahlen und wird auf weniger Häuser konzentriert.
Vor allem in der städtischen Kliniklandschaft hat Laumann eine „Überversorgung“ ausgemacht. Der Plan wirke dem „ruinösen Wettbewerb der Krankenhäuser um Fallzahlen und Personal“ entgegen, indem vor allem bei hoch spezialisierten Leistungen Doppel- und Mehrfachstrukturen abgebaut würden. Viele Krankenhäuser müssen als Folge der Reform nun ihr Angebot einschränken.
Von den 236 NRW-Krankenhäusern etwa, die bislang Hüftoperationen anbieten, bleiben künftig 137 übrig. Bei Knieoperationen, bislang von 214 Kliniken angeboten, werden es künftig ebenfalls noch 136 sein. Bei kardiologischen Leistungen, die als „notfallrelevant“ gelten, gibt es dagegen mit einem Minus von 15 Prozent kaum Kürzungen.
Auch in der Krebsbehandlung gibt es Laumann zufolge zu viele „Gelegenheitsversorger“, die häufig nur einstellige Fallzahlen im Jahr hätten und damit nicht genügend Expertise und Erfahrung bei häufig komplexen Behandlungen aufwiesen. Hier gibt es ab 2025 deshalb ebenfalls deutliche Zentralisierungen. Leberkrebs zum Beispiel wird künftig in noch 29 Kliniken landesweit behandelt, während sich dafür 113 Krankenhäuser beworben hatten.
Die Zuschreibungen sind verpflichtend: Eine Leistung, die dem Krankenhaus nicht zugewiesen wurde, kann die Klinik damit künftig auch von selbst nicht mehr anbieten. Einfluss auf die Notfallversorgung habe die Reform nicht, betonte Laumann. Weiterhin sei innerhalb von 20 Minuten für jeden Bürger eine Klinik zu erreichen und damit schneller als im Bundesdurchschnitt, der bei 30 Minuten liege.
Für die Umsetzung der Reform unterstützt das Land die Krankenhäuser in dieser Legislaturperiode mit rund 2,5 Milliarden Euro. Die Kliniken selbst tragen das Vorhaben mit, auch wenn Laumann mit vereinzelten Klagen rechnet.
„Wir sind zum Wandel bereit“, sagte der Vizepräsident der Krankenhausgesellschaft NRW, Sascha Klein. Doch stünden die Krankenhäuser nun vor einer Phase mit „vielerorts deutlichen und teils auch schmerzhaften Veränderungen.“
Auch von den Krankenkassen kommt grünes Licht: Beim Verband der Ersatzkassen (vdeK) in NRW hieß es stellvertretend für alle Kassenverbände: „Wir sind uns sicher, dass durch die Leistungskonzentration bei gleichzeitigem Erhalt einer wohnortnahen Grundversorgung die Qualität der Versorgung für unsere Versicherten spürbar zunehmen wird.“
Kritik kam von der SPD: „Zu viele Leistungen fallen weg“, mahnte der gesundheitspolitische Sprecher der Landtagsfraktion, Thorsten Klute. Zudem seien die Kliniken seit Jahren chronisch unterfinanziert und schöben inzwischen einen Investitionsstau von 17 Milliarden Euro vor sich her. Die Fraktion fordert die Landesregierung auf, den Kliniken ab 2025 jährlich zwei Milliarden Euro mehr bereitzustellen.