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NRW-Kabinett beschließt Änderungen für Ausbau von Windenergie

Um mehr Flächen zum Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen bereitzustellen, hat das Landeskabinett eine Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) beschlossen. Künftig wird Windenergie in NRW auch in Nadelwäldern ohne pauschale Abstände oder in den Abstandsflächen großer Industriegebiete möglich sein, wie das NRW-Wirtschafts- und Energieministerium am Donnerstag in Düsseldorf mitteilte. Dasselbe gilt in den nicht fachrechtlich geschützten Flächen in Arealen, die dem Naturschutz vorbehalten sind.

Mit der Veränderung des Landesentwicklungsplans sollen die Bundesvorgaben erfüllt und die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass bis 2025 insgesamt rund 1,8 Prozent der Landesfläche planerisch für erneuerbare Energien zur Verfügung stehen, wie es hieß. Neben der Windenergie würden mit der Änderung des Plans auch die Möglichkeiten zur Nutzung der Solarenergie im Freiraum neu geregelt.

Der Ausbau erfolge über die Windenergiebereiche in den Regionalplänen, erklärte das Ministerium. So werde sichergestellt, dass der Ausbau der erneuerbaren Energien im Einklang mit den Interessen der Bevölkerung, der Kommunen und der Umwelt erfolgt. „Wir ermöglichen damit die dringend benötigte Flächenbereitstellung für erneuerbare Energien“, sagte Ministerin Mona Neubaur (Grüne).

Die Änderung des Landesentwicklungsplans wird nun dem Landtag zugeleitet. Das Landesplanungsgesetz sieht vor, dass der LEP mit Zustimmung des Landtags als Rechtsverordnung beschlossen wird. Die Beratung im Landtag ist für Anfang kommenden Jahres vorgesehen.

Ziel ist es, die Windenergiebereiche in allen sechs Planungsregionen im Jahr 2025 rechtskräftig zu beschließen. Damit würde Nordrhein-Westfalen die Vorgaben des Bundes bereits sieben Jahre vor dem eigentlich vorgesehenen Termin umsetzen.