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NRW gibt zehn Millionen Euro an Kommunen nach Hochwasserkatastrophe

NRW unterstützt Kommunen, die im Juli 2021 von der Hochwasser- und Starkregen Katastrophe besonders betroffen waren, im kommenden Jahr mit insgesamt zehn Millionen Euro. Die Gelder aus dem NRW-Landeshaushalt sollen finanziell den Personalmehrbedarf ausgleichen, der für die 27 betroffenen Gemeinden in der Verwaltung entstand, wie Landesbau- und Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) am Mittwoch in Düsseldorf mitteilte. Das betrifft den Angaben zufolge planerische und baurechtliche Aufgaben, Aufgaben im Bereich der sozialen Sicherung und des örtlichen Ordnungswesens oder für Querschnitts- und Steuerungsaufgaben. Mit der Verabschiedung des Landeshaushaltes für das Jahr 2024 sei der Weg für die Gewährung der Gelder nun frei geworden.

Die Höhe der Gelder für die einzelnen Gemeinden orientiert sich den Angaben nach an der Bewilligung der kommunalen Wiederaufbaubudgets und Berücksichtigung der Schadenshöhe pro Einwohner. So erhält beispielsweise die Stadt Hagen 150.000 Euro, die Gemeinde Schleiden im Kreis Euskirchen hingegen mit 700.000 den höchsten Einzelbetrag. Die Gemeinden Heimbach (Kreis Düren) und Bad Münstereifel (Kreis Euskirchen) erhalten jeweils 600.000 Euro. Es folgen Kall (Kreis Euskirchen) und Altena (Märkischer Kreis) mit jeweils 500.000 Euro

Die Bescheide werden Anfang 2024 erlassen und nach Bestandskraft direkt ausgezahlt, wie die Ministerin erläuterte. Antragstellungen sind nicht erforderlich. Die sogenannte Billigkeitsleistung erfolgt als Festbetrag in Form einer nicht rückzahlbaren Leistung.

Von der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe am 14. und 15. Juli 2021 waren rund 180 Kommunen in NRW betroffen, also nahezu die Hälfte aller Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Besonders stark war der Kreis Euskirchen betroffen. Allein aus diesem Kreis erhalten zwölf Kommunen, darunter auch die Stadt Euskirchen, Gelder aus dem „Zehn-Millionen-Topf“ des Landeshaushalts. Gelder erhalten unter anderem auch Gemeinden im Rheinisch-Bergischen Kreis (Leichlingen, Odenthal), im Rhein-Sieg-Kreis (Rheinbach, Swisttal) und in der Städteregion Aachen (Eschweiler, Stolberg).

Scharrenbach verwies darauf, dass nach den Soforthilfen in Höhe von 300 Millionen Euro, die noch im Juli 2021 ausgezahlt wurden, Länder und Bund innerhalb von acht Wochen nach dem Schadensereignis für den Wiederaufbau in Nordrhein-Westfalen Finanzmittel in Höhe von bis zu 12,3 Milliarden Euro bereitgestellt hatten. Von diesen Mitteln wurden bisher rund 3,7 Milliarden Euro im Land NRW bewilligt – rund 764 Millionen Euro für Privathaushalte und rund 2,5 Milliarden Euro für die Infrastruktur in Kommunen.

Zum Ausgleich personeller Engpässe im Rahmen des Wiederaufbaus bestehen für die Kommunen bereits seit Beginn der Wiederaufbauhilfen verschiedene Unterstützungsleistungen, wie Scharrenbach erläuterte. So können etwa nach der Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen Kommunen Förderungen für externe Leistungen zum Beispiel in Form von Projektsteuerung, Gutachten und Maßnahmenplanung beantragen. Über die Landesinitiative „Senior Expertise hilft“ können in Pension oder im Ruhestand befindliche Fachmitarbeiter für den Wiederaufbau gewonnen werden.