Die Landesdatenschutzbeauftragte für Nordrhein-Westfalen, Bettina Gayk, ruft zu Vorsicht beim Teilen von Einschulungsfotos auf. „Man kann nicht davon ausgehen, dass jeder damit einverstanden ist, fotografiert oder gefilmt zu werden und die Bilder und Filme im Internet wiederzufinden“, sagte Gayk am Montag in Düsseldorf. „Besonders sicher mit Blick auf den Datenschutz ist man, wenn vor der Aufnahme eine Einwilligung eingeholt wird.“
Die Datenschutzbeauftragte empfiehlt Schulen, Fotozonen einzurichten und die Angehörigen zu bitten, die Aufnahmen ausschließlich zu familiären Zwecken zu nutzen. Diese Zonen könnten vor der Einschulung auf dem Schulgelände festgelegt werden. Nur hier dürfe dann fotografiert oder gefilmt werden. Diejenigen, die nicht aufgenommen werden möchten, könnten diese Orte einfach meiden, erklärte Gayk.
Wenn Angehörige nur Aufnahmen vom eigenen Kind und für das Familienalbum machen, sei das in der Schule „völlig unproblematisch“, hieß es. Fotos und Filme, auf denen andere Kinder zu sehen sind, seien ebenfalls in Ordnung, sofern sie später ausschließlich im Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis gezeigt werden. Wenn Aufnahmen von anderen Menschen hingegen unbegrenzt verbreitet würden – etwa über soziale Medien – sollten Eltern oder auch Schulen eine Einwilligung von den anderen Eltern einholen.