Das Landeskabinett von Sachsen-Anhalt hat am Dienstag einen Gesetzentwurf über die Kulturstiftung Dessau-Wörlitz auf den Weg gebracht. Wie die Staatskanzlei in Magdeburg am Dienstag mitteilte, soll das Unesco-Weltkulturerbe Dessau-Wörlitzer Gartenreich damit erstmals auf eine angemessene rechtliche Grundlage gestellt werden.
Die Kulturstiftung sei eine der bedeutendsten Institutionen in Sachsen-Anhalt, sagte Kulturminister Rainer Robra (CDU). Sie verwalte mit dem Gartenreich einen einzigartigen Kulturraum von Weltrang, der jährlich tausende internationale Besucher ins Land ziehe.
Mit dem Gesetz soll den Angaben zufolge die Satzung der Stiftung teilweise aktualisiert, konkretisiert und fortentwickelt werden. Dies gelte etwa in Bezug auf die Aufgaben der Stiftung im Zusammenhang mit der Unesco-Welterbekonvention.
Zudem werde der Übergang vom Land bisher noch nicht ins Eigentum der Stiftung übertragener Liegenschaften geregelt. Dies umfasst laut Staatskanzlei etwa die Kirche Großkühnau, die direkt an das Gelände der Kulturstiftung grenze.
Weiterhin werde die Besetzung der Stiftungsgremien neu zugeschnitten. Künftig werden auch zwei stimmberechtigte, vom Landtag zu entsendende Abgeordnete vorgesehen, hieß es.
Das Dessau-Wörlitzer Gartenreich ist im 18. Jahrhundert zwischen den Städten Dessau und Wittenberg entstanden. Zu der rund 142 Quadratkilometer großen Kulturlandschaft gehören neben Landschaftsgärten auch zahlreiche Bauten, darunter gut 3.000 Wohngebäude. Seit dem Jahr 2000 gehört das Gartenreich zum Weltkulturerbe der Unesco.