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Neues Beratungsgremium soll Reformdialog in Kirche voranbringen

Wie könnten Bischöfe und Laien in Deutschland künftig gemeinsam über Zukunftsfragen beraten? Der Synodale Ausschuss tauschte sich über Vorstellungen zur Ausgestaltung für ein künftiges Gremium dazu aus.

Die Vertreter des Reformdialogs zur Zukunft der katholischen Kirche in Deutschland haben konkretere Überlegungen für eine Verstetigung der gemeinsamen Beratungen von Bischöfen und Laien zusammengetragen. Bei der dritten Sitzung des Synodalen Ausschusses am Samstag in Wiesbaden-Naurod diskutierten sie mögliche Kompetenzen, Zusammensetzung und Modi der Beschlussfassung. Ziel ist, in den kommenden Monaten einen Satzungsentwurf für ein künftiges nationales synodales Gremium zu entwerfen. Auf Wunsch des Vatikan soll es nicht, wie ursprünglich geplant, Synodaler Rat heißen.

An Ideen und Wünschen wurde nach einer Kleingruppen-Diskussion Diverses vorgetragen: Das Gremium solle über Sachfragen zu wesentlichen Entwicklungen in Kirche und Gesellschaft beraten, ebenso über alle Finanz- und Haushaltsfragen, die über die Bistumsebene hinausgehen. Ziel sei es auch, zu gemeinsamen Entscheidungen von Bischöfen und Laien zu kommen, unter Berücksichtigung der kirchenrechtliche Verantwortung der Bischöfe, die faktisch letztverantwortlich sind.

Dem Gremium sollten maximal 100 Personen angehören. Ein Vorschlag zur Zusammensetzung: die 27 Ortsbischöfe, je ein Gremien-Vertreter aus den 27 Bistümern, 27 Mitglieder aus ZdK, Verbänden und muttersprachlichen Gemeinden, die übrigen Plätze könnten an Einzelpersönlichkeiten gehen. Gewählt werden sollten die Mitglieder für vier bis sechs Jahre. Beschlüsse sollten mit Zwei-Drittel-Mehrheit gefasst werden, dabei sollten Minderheiten-Voten möglich sein, aber begründet werden müssen. Diese sollten dann auch immer mit veröffentlicht werden.

Mehrfach vorgebracht wurde der Wunsch, dass kein Meta-Gremien entstehen solle, das zusätzlich zur bestehenden Gremienstruktur gegründet werde. Die Gremienzahl solle nicht erhöht werden, vielmehr müsse sich etwas bei den bestehenden Gremien ändern. Wichtig war vielen Teilnehmern der Ausschuss-Sitzung auch, dass das Synodale Gremium kein übergeordnetes “Aufsichtsgremium” wird, das Bistümer kontrolliert.

Ferner verwies der Synodale Ausschuss einen Handlungstext zu „Lehramtlichen Aussagen zur ehelichen Liebe“ zur weiteren Bearbeitung zurück in die zuständige Kommission. Das Papier hatte im Februar 2022 die Erste Lesung beim Synodalen Weg mit großer Mehrheit passiert. Es empfiehlt unter anderem dem Papst eine Weiterentwicklung des Verständnisses von “ehelicher Liebe” im Katechismus, unter anderem mit Blick auf Empfängnisverhütung, die nach offizieller katholischer Lehre nur sehr eingeschränkt erlaubt ist.

Der Synodale Ausschuss tagte auf seiner dritten Sitzung am Freitag und Samstag. Rund 60 Mitglieder nahmen daran teil. Das aktuell insgesamt aus 70 Mitgliedern bestehende Gremium ist ein Ergebnis des 2019 von der Deutschen Bischofskonferenz und dem Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) gestarteten Synodalen Wegs.