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Netzwerk Kirchenasyl beklagt Verschärfungen

MÜNSTER – Das Ökumenische Netzwerk Asyl in der Kirche in Nordrhein-Westfalen hat eine Fristverlängerung für Abschiebungen im Kirchenasyl kritisiert. „Die Kirchenasyle in NRW dienen alle dazu, Menschen vor inhumanen Härten zu schützen“, erklärte Benedikt Kern von der Initiative in Münster. Die Androhung der Fristverlängerung für Abschiebungen in andere EU-Länder von sechs auf 18 Monate führe jedoch zu Verunsicherungen in den Kirchengemeinden.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist den Angaben zufolge seit August 2018 dazu übergegangen, in der Mehrheit der Fälle von Kirchenasyl die Fristen für die Abschiebungen in andere Mitglieder der EU zu verlängern. Hintergrund ist, dass entsprechend der Dublin-III-Verordnung eine Überstellungsfrist auf 18 Monate verlängert wird, wenn ein Asylbewerber flüchtig ist und sich durch Untertauchen der Abschiebung entzieht.
Das Netzwerk beklagte, unter verschärften Bedingungen würden Kirchenasyle nun meist einem Untertauchen gleichgesetzt. Demnach erfolge auch eine Fristverlängerung. „Wenn dann die Betreffenden unnötig 18 Monate im Kirchenasyl verbringen müssen, ist das eine zusätzliche Belastung“, kritisierte Kern. Im Kirchenasyl sei der Aufenthaltsort aber bekannt, erklärte die Initiative und begrüßte zwei Entscheidungen der Verwaltungsgerichte (VG) Aachen und Düsseldorf, die Flüchtlinge im Kirchenasyl nicht als flüchtig eingestuft hatten.
Zwar werde das Kirchenasyl in der Regel gewählt, um sich einer Abschiebung zu entziehen, erklärte das VG Düsseldorf. „Dies ändert jedoch nichts daran, dass die Person im Kirchenasyl nicht flüchtig war, da dem Bundesamt und auch der zuständigen Ausländerbehörde der Aufenthaltsort im Kirchenasyl bekannt war“, heißt es in der Entscheidung vom 21. Januar. epd