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Nabu: In Brutsaison keine Hecken beschneiden

Der Naturschutzbund Nabu erinnert daran, dass während der Nist- und Brutzeit von Vögeln vom 1. März bis 30. September laut Bundesnaturschutzgesetz Fällungen und Schnitte von Bäumen oder Hecken grundsätzlich verboten sind. Lediglich in privaten Gärten seien Bäume ausgenommen, teilte der Verband am Mittwoch in Hannover mit. Bei privaten Hecken und Gebüschen seien nur schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des jährlichen Zuwachses der Pflanze erlaubt.

Der Nabu appellierte an alle Besitzerinnen und Besitzer eines Gartens, mit den zulässigen Pflegeschnitten möglichst bis zum September zu warten und vor dem Schnitt zu schauen, ob noch belegte Nester zu finden sind. „Hecken sind wertvolle Lebensräume und bieten einen optimalen Unterschlupf für Vögel, Säugetiere und Amphibien. Die Tiere ziehen dort ihren Nachwuchs groß, finden eine gute Versteckmöglichkeit und ziehen sich im frischen Grün auch mal zum Schlafen zurück“, sagte Renée Gerber vom Nabu Niedersachsen. Bei vielen Singvögeln gebe es im Sommer eine zweite Brut, die bei einem Heckenschnitt gefährdet werden könnte.

Außerdem mahnte der Nabu, Jungvögel am Boden nicht einzusammeln. Zahlreiche Jungvögel befänden sich jetzt in der sogenannten Ästlingsphase. In dieser Zeit seien sie oft noch unbeholfen und nicht vollständig flugfähig, weshalb sie auf dem Boden oder in Büschen anzutreffen seien. Diese Jungvögel seien nicht hilflos und sollten unbedingt an Ort und Stelle belassen werden. Eine gängige Strategie der Eltern sei es, die Jungen im Nest nicht mehr zu füttern, um sie zum Verlassen des Nestes zu bewegen.