Der Naturschutzbund Nabu erinnert daran, dass während der Nist- und Brutzeit von Vögeln vom 1. März bis 30. September laut Bundesnaturschutzgesetz Fällungen und Schnitte von Bäumen oder Hecken grundsätzlich verboten sind. Lediglich in privaten Gärten seien Bäume ausgenommen, teilte der Verband am Mittwoch in Hannover mit. Bei privaten Hecken und Gebüschen seien nur schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des jährlichen Zuwachses der Pflanze erlaubt.
Der Nabu appellierte an alle Besitzerinnen und Besitzer eines Gartens, mit den zulässigen Pflegeschnitten möglichst bis zum September zu warten und vor dem Schnitt zu schauen, ob noch belegte Nester zu finden sind. „Hecken sind wertvolle Lebensräume und bieten einen optimalen Unterschlupf für Vögel, Säugetiere und Amphibien. Die Tiere ziehen dort ihren Nachwuchs groß, finden eine gute Versteckmöglichkeit und ziehen sich im frischen Grün auch mal zum Schlafen zurück“, sagte Renée Gerber vom Nabu Niedersachsen. Bei vielen Singvögeln gebe es im Sommer eine zweite Brut, die bei einem Heckenschnitt gefährdet werden könnte.