Nach Angaben des Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion, Rolf Mützenich, wird das reformierte Staatsbürgerschaftsrecht voraussichtlich ab April gelten. Er rechne damit, dass die entsprechenden Gesetze “spätestens ab April 2024 in Kraft treten können”, sagte Mützenich der “Rheinischen Post” (Freitag). Er äußerte sein Bedauern darüber, dass die Ampel-Fraktionen keine Einigung bei allen Regelungen der geplanten Reform des Staatsbürgerschaftsrechts hätten erzielen können und der Bundestag es an diesem Freitag nicht verabschieden könne.
“Ich hätte mir sehr gewünscht, dass wir in dieser Woche das Staatsbürgerschaftsrecht, das Asylbewerberleistungsgesetz und die Regelungen für einfachere Abschiebungen durch den Bundestag bringen”, sagte Mützenich. “Das ist an Detailregelungen für sehr kleine Gruppen von Betroffenen gescheitert, die aus meiner Sicht auch später hätten geregelt werden können”, so der SPD-Politiker. “Jetzt werden wir diese wirklich weitreichenden und wichtigen Reformen erst im Januar verabschieden können. Das bedaure ich sehr”, sagte Mützenich. Auf die Frage, was das für das Inkrafttreten heiße und ab wann Menschen auf die Neuregelungen hoffen könnten, sagte Mützenich: “Ich rechne damit, dass die Gesetze spätestens ab April 2024 in Kraft treten können.”
Eine Reform zum Staatsbürgerschaftsrecht gilt als ein zentrales Vorhaben der Bundesregierung und war auch im Koalitionsvertrag der Ampel schon vereinbart. Ein Ziel ist, in Deutschland lebenden Ausländern eine Einbürgerung zu erleichtern, wenn sie dies wünschen. Grundsätzlich soll es leichter als bisher sein, neben der deutschen auch eine andere Staatsangehörigkeit zu haben.
Damit könnte die Einbürgerung auch dann möglich sein, wenn der Betreffende seine bisherige Staatsangehörigkeit behalten will. Bislang gilt dies nur für Menschen aus anderen EU-Staaten, der Schweiz sowie aus den Staaten, die ihren Bürgern die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit verweigern. Dazu zählen etwa Afghanistan, Iran, Libanon und Syrien.