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Mögliche Klage gegen Sonntagsöffnung automatisierter Läden in Hessen

In Hessen könnten Sonntagsverkäufe vor Gericht landen: Kleine Läden ohne Personal dürfen nach einer Gesetzesreform an Sonn- und Feiertagen öffnen. Eine Allianz prüft eine Klage dagegen.

In Hessen könnte womöglich vor Gericht über den Sonntagseinkauf in automatisierten Läden ohne Personal entschieden werden. Es werde weiterhin geprüft, ob eine Klage erhoben werde, teilte eine Verdi-Sprecherin am Mittwoch in Frankfurt auf Anfrage der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) mit. Rund ein Jahr nach der Liberalisierung eines entsprechenden Gesetzes stimme sich das Aktionsbündnis “Allianz für den freien Sonntag” intern weiterhin über das gemeinsame Vorgehen ab.

Ursprünglich sollte die Entscheidung über eine solche Klage bereits im zweiten Halbjahr 2024 getroffen werden. In der “Allianz für den freien Sonntag” engagieren sich Vertreter der katholischen und evangelischen Kirche gemeinsam mit Sozialverbänden und Gewerkschaften. Verdi hat dabei eine koordinierende Funktion und betreut unter anderem die Internetseite der Sonntagsallianz.

Eine Sonn- und Feiertagsöffnung ist in Hessen für Läden ohne Personal und mit maximal 120 Quadratmetern Fläche für Waren des täglichen Ge- und Verbrauchs seit der Reform möglich.