Ein Berliner Gericht hat Zurückweisungen an deutschen Grenzen in drei Fällen untersagt. Bundesinnenminister Dobrindt will dennoch an dem Konzept festhalten. Migrationsexperte Knaus hält das für aussichtslos.
Der Migrationsforscher Gerald Knaus hält das Konzept der Zurückweisungen an den deutschen Grenzen für gescheitert. “Alle Fälle, die vor Gericht kommen werden, wird die Bundesregierung verlieren bis hinauf zum Europäischen Gerichtshof. Die Frage ist nur, wie lange sie das noch durchziehen will”, sagte Knaus im Podcast “5-Minuten-Talk” des Magazins “stern” (Dienstag).
Das Berliner Verwaltungsgericht hatte am Montag die Zurückweisung von drei Somaliern durch die Bundespolizei für rechtswidrig erklärt. Knaus zeigte sich irritiert über die Ankündigung von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU), trotzdem an dem umstrittenen Konzept festzuhalten: “Irgendwann muss ja auch die SPD – sie stellt ja die Justizministerin – die Frage stellen, wie kann man eigentlich die Bundespolizei losschicken, was zu tun, was offensichtlich rechtswidrig ist.”
Knaus empfiehlt der Bundesregierung stattdessen sichere Drittstaatenabkommen nach dem Vorbild des EU-Türkei-Deals von 2016. Dieser habe die Migrationszahlen schon einmal reduziert. Die EU-Kommission habe vor zwei Wochen Vorschläge präsentiert, mit deren Hilfe das rechtlich möglich würde. “Jetzt müssten SPD, CDU und CSU im Europaparlament dafür sorgen, dass es möglichst schnell durchkommt. Die meisten in der EU wollen das”, so Knaus. “Dann könnte man parallel dazu jetzt schon mit Verhandlungen und Angeboten beginnen. So schnell es geht.”
Bundesinnenminister Dobrindt (CSU) will Migranten in bestimmten Fällen weiter zurückweisen lassen. Die Beschlüsse des Berliner Verwaltungsgerichts seien lediglich Einzelfallentscheidungen, betonte der Minister am Montagabend in Berlin. Es gebe aktuell keinen Anlass, von der grundsätzlichen Praxis abzuweichen. Wohl aber habe die Entscheidung der Richter konkrete Konsequenzen für die Bundesregierung in dem vorliegenden Fall. Der CSU-Politiker kündigte an, ein sogenanntes Hauptsacheverfahren anzustreben. Dobrindt äußerte sich zuversichtlich, dann Recht zu bekommen.