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Migrationsexperten kritisieren Aussetzung des Familiennachzugs

Der Migrationsexperte Herbert Brücker hält eine Aussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus aus humanitärer Sicht für problematisch. Es betreffe vor allem Syrer und Menschen, die aus anderen Kriegs- und Krisengebieten geflohen seien, sagte der Migrationsforscher vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der „Rheinischen Post“ (Mittwoch). „Wir wissen aus Studien, dass die Trennung von der eigenen Familie für Geflüchtete psychisch sehr belastend ist und damit auch deren Integration behindert“, erklärte Brücker. Der Effekt zur Begrenzung der Migration sei zudem “sehr gering.

Auch die geplante Abschaffung der beschleunigten Einbürgerung sieht der Migrations- und Arbeitsmarktexperte kritisch. Die Einbürgerung nach drei Jahren habe vor allem für qualifizierte „Top-Migranten“ mit hohen Einkommen gegolten. Eine Rücknahme der beschleunigten Einbürgerung treffe „gerade die Gruppe von Menschen negativ, die wir in Deutschland ja haben wollen“. Es senke den Anreiz für Hochqualifizierte, nach Deutschland zu kommen, kritisierte Brücker.

Auch der Sachverständigenrat für Integration und Migration sieht die geplante Aussetzung des Familiennachzugs skeptisch. Die menschenrechtlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben würden dies zwar grundsätzlich ermöglichen, sagte der Vorsitzende Winfried Kluth der Zeitung. Es müsse aber stärker, als es bislang im Entwurf der Fall sei, auf Fälle Rücksicht genommen werden, in denen die Antragsteller schon länger auf die Bescheidung ihrer Anträge warten. Deutlich längere Gesamtwartezeiten wären dann problematisch. Eine Rücknahme der sogenannten „Turbo-Einbürgerungen“ hält Sachverständigenrat hingegen für sinnvoll, weil damit der Eindruck eines zu leichten Zugangs zur deutschen Staatsangehörigkeit korrigiert werde.

Das Bundeskabinett sollte am Mittwoch einen Gesetzentwurf von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) beraten, der den Familiennachzug für subsidiär Geschützte für zwei Jahre aussetzen soll. Subsidiären Schutz erhalten Flüchtlinge, wenn sie keine individuelle Verfolgung nachweisen können, ihnen aber dennoch Gefahr für Leib und Leben im Heimatland droht, etwa wegen eines Krieges. Ein weiterer Gesetzentwurf sieht die Abschaffung der beschleunigten Einbürgerung vor.