Als einen großen Erfolg feierte die Ampel-Koalition die Erleichterungen bei Einbürgerungen. Schon damals war die Union kritisch; Kanzlerkandidat Merz kündigte nun einen Kurswechsel an.
Unions-Kanzlerkandidat Friedrich Merz (CDU) will bei einem Wahlsieg wieder für höhere Hürden bei der Einbürgerung sorgen. Die von der Ampel-Regierung beschlossenen Erleichterungen schafften “einfach zu viele Probleme in Deutschland, und deshalb müssen wir das sehr schnell wieder ändern”, sagte Merz im Interview der “Welt am Sonntag”.
Im vergangenen Sommer war die von der Ampel-Koalition beschlossene Änderung im Staatsangehörigkeitsrecht in Kraft getreten. Demnach ist eine Einbürgerung nun schon nach fünf, in Fällen von besonders guter Integrationsleistung sogar schon nach drei Jahren möglich. Zuvor lag die Grenze noch bei acht Jahren. Gleichzeitig wurden die Möglichkeiten für eine doppelte Staatsbürgerschaft deutlich ausgeweitet.
Merz forderte im Interview, dass die doppelte Staatsbürgerschaft in Deutschland immer eine Ausnahme von der Regel bleiben sollte. “Wir holen uns damit zusätzliche Probleme ins Land. Es müsste wenigstens auf der gleichen Ebene eine Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft möglich sein, wenn wir erkennen, dass wir bei straffällig werdenden Personen einen Fehler gemacht haben”, so der Unions-Vorsitzende.
Merz plädierte zudem erneut für härtere Regeln in der Migrationspolitik. “Wir sehen immer deutlicher, dass wir mit der großen Zahl der zu uns kommenden, oftmals gar nicht schutzbedürftigen Menschen in Deutschland einfach nicht mehr zurechtkommen.” Dazu müssten Zurückweisungen bei der versuchten Einreise an der Grenze sowie Ausweisungen bei Straffälligkeit von Migranten erleichtert werden, erklärte der CDU-Chef. Dazu brauche es auch einen engeren Datenaustausch der Sicherheitsbehörden mit den Ausländerbehörden und dem Bundesamt für Migration, damit Gefahren schnell und umfassend erkannt werden könnten. “Und um Anschläge oder weitere Straftaten zu vermeiden, müssen ausländische Straftäter spätestens nach der zweiten Straftat ausgewiesen werden.”