Abschiebungen von Asylbewerbern sind in vielen Fällen zumutbar, so ein neues Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Menschenrechtler sehen das anders – und wundern sich über eine Begründung der Leipziger Richter.
Das jüngste Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, wonach Abschiebungen von Asylbewerbern nach Griechenland grundsätzlich zumutbar sind, hat bei Menschenrechtlern für Bestürzung gesorgt. “Eine fatale, wenngleich nicht überraschende Entscheidung”, kritisierte der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein in Sozialen Medien.
Besonders kritisch sieht die Organisation den Verweis des Gerichts auf die “Schattenwirtschaft” in Griechenland, durch die junge Geflüchtete sich zumindest in der Anfangszeit ihren Lebensunterhalt verdienen könnten. “Im Klartext heißt das, dass das Gericht meint, die Betroffenen sollten sich illegal, nämlich durch Schwarzarbeit über Wasser halten”, so der Verein. “Damit untergräbt das Gericht die Bemühungen der griechischen Behörden, Schwarzarbeit zu bekämpfen und lässt ein befremdliches Rechtsverständnis erkennen.”
Es sei bekannt, dass der griechische Staat überlastet sei und nicht für die Flüchtlinge sorgen könne, erklärte Migrationsanwalt und Vereinsmitglied Matthias Lehnert. “Hinzu kommt: Wenn nunmehr von oberster Stelle erlaubt ist, nach Griechenland abzuschieben, werden die Zahlen nochmal steigen von Schutzbedürftigen in Griechenland, es gibt nochmal mehr Überlastung, und es wird nochmal schwieriger, zu überleben und irgendwie über die Runden zu kommen.” Der Jurist nannte das Urteil ein “Armutszeugnis für Europa”. Statt mehr Menschlichkeit würden nur mehr Abschiebungen und Repression gefordert.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte am Mittwoch entschieden, dass alleinstehende, erwerbsfähige und nichtverletzliche Asylsuchende, die über Griechenland nach Deutschland gekommen sind, auch wieder dorthin abgeschoben werden dürfen. Den Schutzberechtigten drohten bei einer Rückkehr nach Griechenland keine erniedrigenden oder unmenschlichen Lebensbedingungen, die ihre Grundrechte verletzten. Geklagt hatten zwei Männer aus Nord-Gaza und Somalia, die in Griechenland als Flüchtlinge anerkannt worden waren. Nach ihrer Weiterreise nach Deutschland wies das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ihre Asylanträge dann als unzulässig ab.