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Mehr Kinder in NRW werden von Einschulung zurückgestellt

Die Zahl der Kinder, die ein Jahr zurückgestellt und später eingeschult werden, ist in Nordrhein-Westfalen gestiegen. Zum Schuljahr 2023/24 seien landesweit 5.695 Zurückstellungen bewilligt worden, berichtet die Düsseldorfer „Rheinische Post“ (Dienstag) mit Verweis auf Zahlen aus dem NRW-Schulministerium. Zum Schuljahr 2019/20 seien es noch 3.218 Zurückstellungen gewesen. Seitdem sei die Zahl jedes Jahr gestiegen. Das Plus liege damit bei rund 77 Prozent innerhalb von vier Jahren.

Ein Sprecher des NRW-Schulministeriums sagte der Zeitung, es gebe keine belastbaren Erkenntnisse für die Gründe dieses Anstiegs. Eine Zurückstellung von der Einschulung sei immer eine Einzelfallentscheidung. Er hob allerdings hervor, dass Eltern heute mehr Einfluss nehmen könnten als früher. „Bereits vor einigen Jahren ist geregelt worden, dass auch Eltern fachärztliche oder therapeutische Gutachten einbringen können“, sagte der Sprecher. „Es ist davon auszugehen, dass diese Regelung Wirkung entfaltet.“

Der Landessprecher des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzt*/innen in NRW, Axel Gerschlauer, vermutet Nachwirkungen der Corona-Pandemie hinter der Entwicklung. „Jetzt fallen uns die Fehler der Corona-Zeit auf die Füße“, sagte er der „Rheinischen Post“. Die Ärztinnen und Ärzte merkten allgemein in der Vorsorge, dass Kinder mehr Defizite in Feinmotorik, Grobmotorik und emotionaler Bildung hätten. Während der Pandemie-Jahre mit eingeschränkter Kita-Betreuung seien Kinder weniger in Kontakt mit Gleichaltrigen gekommen. Zudem seien hohe Bildschirmzeiten nicht gut für die kindliche Entwicklung. „Es beeinträchtigt die Konzentrationsfähigkeit, die Intelligenz, die Daten dazu sind eindeutig“, erklärte Gerschlauer.

Im Einzelfall können schulpflichtige Kinder aus erheblichen gesundheitlichen Gründen für ein Jahr von der Einschulung zurückgestellt werden. Die Entscheidung wird von der Schulleitung auf Grundlage eines schulärztlichen Gutachtens getroffen. Auch weitere, von den Eltern beigebrachte fachärztliche oder fachtherapeutische Stellungnahmen können dabei berücksichtigt und auch präventive Gesichtspunkte mit einbezogen werden.