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Mehr Beschwerden wegen Diskriminierung

Bei der Ombudsstelle nach dem Berliner Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) sind im vergangenen mehr Beschwerden als im Vorjahr eingegangen. Nach 648 Fällen im Jahr 2022 stieg deren Zahl auf 888 im Jahr 2023, wie aus der am Freitag veröffentlichten Antwort der Senatssozialverwaltung auf eine parlamentarische Anfrage der CDU-Fraktion im Abgeordnetenhaus hervorgeht. In den ersten vier Monaten dieses Jahres gingen demnach 274 Beschwerden ein.

Bei deren Errichtung im September 2020 hatte die LADG-Ombudsstelle den Angaben zufolge zwei Mitarbeitende. Derzeit seien dort fünf Personen tätig, hieß es. Berlin hatte 2020 als erstes Bundesland ein eigenes Landesantidiskriminierungsgesetz eingeführt. Es geht über das bundesweit geltende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) hinaus.

ad